Ludwig Heinrich von Jakob
Der in Wettin am 26. Februar 1759 geborene Ludwig Heinrich Jakob erhielt seinen ersten Unterricht in der Domschule von Merseburg, ehe er ab 1773 das Gymnasium in Halle besuchte. An der hiesigen Universität begann er 1777 das Studium der Philologie. Aus verarmten Verhältnissen stammend, erwarb er sich den Lebensunterhalt durch das Geben von Privatunterricht an begüterte Studenten. Nach erfolgreichem Abschluß des Studiums fand er 1781 eine Anstellung als Gymnasiallehrer. Nach erfolgreicher Promotion und weiterer Beschäftigung mit philosophischen Fragen erhielt er 1789 eine außerordentliche Professur. Weiterhin beschäftigte er sich mit Fragen der Nationalökonomie und der Staatswissenschaften. Im Ergebnis der Auflösung der Universität durch Napoleon im Jahre 1806 nimmt er eine Berufung an die Universität Charkow an. Nach einer Arbeit über das russische Papiergeld wird er 1809 als Mitglied einer Finanzkommission nach Petersburg berufen und verfaßt einen “Entwurf eines Criminalgesetzbuches für das russische Reich”. Die Rückkehr nach Halle im Jahre 1816 verband die russische Regierung mit der Erhebung in den Adelsstand. In Halle wirkte er weitere 10 Jahre und veröffenlichte das zweibändige Werk “Die Staatsfinanzwissenschaft”.